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EditorialDirk T. Wiemer , Alexander EggerBRZ 2019, 97 Heft 3 v. 5.9.2019

Die Europäische Kommission nimmt eine Änderung der AGVO in Angriff und hatte gerade in einem Konsultationsverfahren zu Stellungnahmen für ein vereinfachtes Verfahren beim kombinierten Einsatz von nationalen Beihilfen und von EU-Beihilfen aufgefordert. Ziel sei es, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden und Beschlüsse schneller fassen zu können. Der Kommissionsvorschlag zielt darauf ab, den kombinierten Einsatz von nationalen Mitteln und von EU-Mitteln dadurch zu vereinfachen, dass bestimmte Beihilfen von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung und von der Prüfung nach den EU-Beihilfevorschriften freigestellt werden. Dies solle in den folgenden drei Bereichen zum Einsatz kommen: 1.) durch den Fonds „InvestEU“ unterstützte Finanzierungen und Investitionen, 2.) FEuI-Vorhaben, die im Rahmen von Horizont Europa mit einem Exzellenzsiegel ausgezeichnet wurden, sowie Vorhaben im Rahmen des künftigen Kofinanzierungsprogramms, und 3.) ETZ-Projekte, der Interreg-Politik.

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