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EU-beihilferechtliche Anforderungen an einen staatlichen Erwerb von öffentlichen Unternehmensbeteiligungen

AufsätzeChristian Koenig**Der Autor ist Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Universität Bonn. Der Beitrag beruht auf einem Rechtsgutachten.BRZ 2019, 3 Heft 1 v. 1.3.2019

Regelmäßig werden im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen öffentlicher Unternehmen, insbesondere staatlicher Banken, zu denen sich der betreffende Mitgliedstaat aufgrund eines Zusagenkatalogs im Beihilfeverfahren gegenüber der Europäischen Kommission verpflichtet hat, nicht zum Kerngeschäft gehörende Unternehmensbeteiligungen veräußert. Gelten für diese öffentlichen Unternehmensbeteiligungen etwa besondere Sozialbindungen, wie regelmäßig im Fall von Wohnbaugesellschaften, so stellt sich die Frage, ob auch der Staat oder Kommunen solche Beteiligungen in einem offen, transparent und diskriminierungsfrei gestalteten Veräußerungsverfahren erwerben können und welchen besonderen EU-beihilferechtlichen Anforderungen ihre Teilnahme im Veräußerungsverfahren unterliegt. Denn selbst ein offen, transparent und diskriminierungsfrei durchgeführtes Bieterverfahren vermag alleine – also ohne entsprechend geeignete besondere Vorkehrungen – nicht mit Sicherheit gewährleisten, dass der Staat nur den Marktpreis und nicht mehr bezahlt und damit eine Beihilfe zugunsten des Veräußerers vermieden wird. Der folgende Beitrag plädiert in solchen Fällen dafür, dass treuhänderisch unabhängige und mit entsprechenden EU-beihilferechtskonformen Transaktionen erfahrene Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Angebotsvorbereitung auf der Grundlage eingeholter Gutachten zum Marktwert der Beteiligungen ein marktauthentisches Gebot für den staatlichen Bieter erarbeiten und abgeben, welches einerseits zwar die von dem Finanzministerium gesetzte Preisobergrenze nicht überschreitet, andererseits aber „nach unten“ keinerlei Vorgaben oder auch nur Vorstellungen über den Preis seitens des Finanzministeriums unterliegt.

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