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EditorialAlexander Egger , Dirk T. WiemerBRZ 2019, 1 Heft 1 v. 1.3.2019

Die Modernisierung der EU-Beihilferegelungen schreitet voran. Die Kommission hat beschlossen, den Geltungszeitraum einiger Beihilfeverordnungen und Leitlinien, die zum 31. Dezember 2020 auslaufen sollen, um zwei Jahre zu verlängern. Das gilt ua für die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, die Verordnung zu De-minimis-Beihilfen, die Leitlinien für Regionalbeihilfen, die Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen, die Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten und die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Hintergrund ist, dass diese Regelungen einem „Fitness-Check“ unterzogen werden sollen. In diesem Zusammenhang soll es auch Konsultationsverfahren geben.

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