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EditorialDirk T. Wiemer , Alexander EggerBRZ 2018, 161 Heft 4 v. 1.12.2018

Im letzten Jahr der Amtstätigkeit der Europäischen Kommission und in den letzten Monaten vor der Wahl zum Europäischen Parlament haben die allgemeinen rechtsetzenden Aktivitäten erwartungsgemäß abgenommen. Auf dem Gebiet des Beihilfenverbots hat die Kommission im Zusammenhang mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung über die Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen vorgelegt. Damit beabsichtigt sie eine bessere Abstimmung von EU-Finanzierungsprogrammen mit dem Beihilferecht und die Zuständigkeit zur Änderung von Regelungen zu erhalten, damit staatliche Mittel mit EU-Mitteln auf wettbewerbsverträgliche Weise miteinander kombiniert werden können.

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