Deskriptoren: Feststellungsinteresse.
Normen: Art 108 AEUV, § 109 HGO, § 134 BGB, § 256 ZPO
Begehrt der Kläger die Feststellung der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts zwischen einem vermeintlichen Beihilfeempfänger und einem Dritten wegen Verstoßes gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbots des Art 108 Abs 3 S 3 AEUV, so ist im deutschen Zivilprozess Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage, dass der Kläger ein in den Schutzzweck des Durchführungsverbots einbezogener Wettbewerber des vermeintlichen Beihilfeempfängers ist.