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Kein Wettbewerbsverhältnis bei bloßer Konkurrenz um die Nutzung eines Einzelgrundstücks

JudikaturOLG Frankfurt am MainMark OrthmannBRZ 2018, 67 Heft 2 v. 1.6.2018

Deskriptoren: Feststellungsinteresse.

Normen: Art 108 AEUV, § 109 HGO, § 134 BGB, § 256 ZPO

Begehrt der Kläger die Feststellung der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts zwischen einem vermeintlichen Beihilfeempfänger und einem Dritten wegen Verstoßes gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbots des Art 108 Abs 3 S 3 AEUV, so ist im deutschen Zivilprozess Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage, dass der Kläger ein in den Schutzzweck des Durchführungsverbots einbezogener Wettbewerber des vermeintlichen Beihilfeempfängers ist.

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