Der nachfolgende Beitrag geht der Frage nach, wie es um die nationalen Rechtsschutzmöglichkeiten von Mitbewerbern eines Beihilfeempfängers steht, dem eine formell rechtswidrige Beihilfe unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot des Art 108 Abs 3 AEUV gewährt wurde. Der Beitrag konzentriert sich allem voran auf die Beihilfegewährung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung und analysiert die wesentlichen zivilrechtlichen Fragen iZm dem sog private enforcement. Der Rechtsschutz bei öffentlich-rechtlicher Beihilfevergabe wird hingegen lediglich angerissen.