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EditorialDirk T. Wiemer , Alexander EggerBRZ 2018, 1 Heft 1 v. 1.3.2018

Der Modernisierung des Beihilferechts sei es, so die Kommission, zu verdanken, dass die öffentliche Förderung durch Mitgliedstaaten schneller als zuvor erfolgen könne. Mehr als 97 Prozent der neuen Beihilfemaßnahmen fielen unter die AGVO und würden ohne vorherige Genehmigung der Kommission ausgezahlt, erklärte Margrethe Vestager anlässlich der Vorstellung des Beihilfenanzeigers 2017. Damit könne sich die Kommission auf die Maßnahmen konzentrieren, die den Wettbewerb am stärksten beeinflussen. Zu rund 94 Prozent dienten die Ausgaben für Beihilfen horizontalen Zielen von gemeinsamem Interesse für alle Mitgliedstaaten, wie zB Umweltschutz, Forschung, Entwicklung, Innovation und regionale Entwicklung. Was den Finanzsektor angehe, sei der Umfang sowohl der genehmigten als auch der ausgezahlten Beihilfen so niedrig wie nie seit Beginn der Krise. Die Bearbeitungszeit der Fälle liege trotz zunehmender Komplexität nun stabil bei etwa fünf Monaten.

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