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Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

EditorialDirk T. Wiemer , Alexander EggerBRZ 2017, 109 Heft 3 v. 1.9.2017

Die Fluggesellschaft Air Berlin hat am 15.08.2017 beantragt, ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen zu eröffnen und Eigenverwaltung anzuordnen. Die Bundesregierung hat Air Berlin daraufhin einen Überbrückungskredit der bundeseigenen KfW-Bank in Höhe von 150 Mio. Euro bereitgestellt. Damit solle vermieden werden, dass der Flugbetrieb sofort eingestellt werde. Innerhalb der kommenden drei Monate solle geklärt werden, welche Zukunft es für Air Berlin, auch in Teilen, geben könne.

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