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Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

EditorialDirk T. Wiemer , Alexander EggerBRZ 2015, 201 Heft 4 v. 1.12.2015

In den letzten Monaten hat die Europäische Kommission ihre Aktivitäten auf dem Gebiet des Beihilfenrechts weiter auf die Lösung einzelner Fälle und Fallgruppen konzentriert, währenddessen die Annahme allgemeiner Maßnahmen in den Hintergrund getreten ist. Hervorzuheben ist lediglich das noch im September herausgegebene Handbuch „Analytical Grids on the application of State aid rules to the financing of infrastructure projects". Dieses stellt zwar nur ein bloßes Arbeitsdokument der Dienststellen, dh der DG COMP, dar, doch liefert es praktisch wertvolle Hinweise dafür, wann eine Beihilfe vorliegt und ob diese zu notifizieren ist, und zwar für neun Sektoren, zB Breitband, Flughäfen und Sport.

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