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Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Begriff – Art 87 Abs 1 EG – Einem Kreditinstitut gewährte Vorrechte – Gesellschaft, die Gemeinwohlverpflichtungen ausübt – Bestehende Beihilfen und neue Beihilfen – Art 88 Abs 3 EG – Befugnisse des nationalen Gerichts

JudikaturEuGHAlexander EggerBRZ 2015, 90 Heft 2 v. 1.6.2015

Deskriptoren: Vorabentscheidungsersuchen, Gemeinwohlverpflichtungen, bestehende und neue Beihilfen, Verjährungsfrist, Anwendungsvorrang.

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