§ 1295 Abs 1 ABGB
Zwar gelten neuere ÖNORMEN nicht für Altbestände, allerdings sind zumutbare Verbesserungen des Sicherheitsstandards erforderlich, wenn sich die Sicherheitsanforderungen mit der Zeit verschärfen.
§ 1295 Abs 1 ABGB
Zwar gelten neuere ÖNORMEN nicht für Altbestände, allerdings sind zumutbare Verbesserungen des Sicherheitsstandards erforderlich, wenn sich die Sicherheitsanforderungen mit der Zeit verschärfen.