§ 19 stmk BauG 1995, § 21 stmk BauG 1995
Eine behördliche Note, in der ein Vorhaben als meldepflichtiges Vorhaben gewertet wird, kann im Fall der Baubewilligungspflicht die erforderliche Baubewilligung nicht ersetzen.
§ 19 stmk BauG 1995, § 21 stmk BauG 1995
Eine behördliche Note, in der ein Vorhaben als meldepflichtiges Vorhaben gewertet wird, kann im Fall der Baubewilligungspflicht die erforderliche Baubewilligung nicht ersetzen.