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Flächenwidmung „Gewerbegebiet“; Begriff „Betriebe für Erholungs- und Freizeitnutzungen“; Betriebsküche; Restaurant; baupolizeilicher Unterlassungsauftrag

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/118bbl 2023, 148 Heft 4 v. 25.7.2023

§ 19 Abs 2 Z 2 sbg BauPolG, § 20 Abs 7 sbg BauPolG, § 30 Abs 1 Z 7 ROG 2009, Abs 6 sbg ROG 2009, Abs 7 sbg ROG 2009

Im „Gewerbegebiet“ sind bauliche Anlagen für „Betriebe für Erholungs- und Freizeitnutzungen“ (wie zB Veranstaltungsstätten, Hotelanlagen) nicht zulässig.

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