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Bebauungsplan der Aufbaustufe; Erstellungsfristen; Fristbeginn

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/116bbl 2023, 147 Heft 4 v. 25.7.2023

§ 53 Abs 1 sbg ROG 2009

Die Fristen für die Erstellung eines Bebauungsplanes der Aufbaustufe können durch die Vorlage einer konkreten Bauabsicht erst dann in Gang gesetzt werden, wenn und sobald das Erfordernis einer Aufbaustufe im Bebauungsplan der Grundstufe festgelegt worden ist.

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