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Feststellung des rechtmäßigen Baubestandes; Zustimmung der Grund- bzw übrigen Miteigentümer

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/113bbl 2023, 144 Heft 4 v. 25.7.2023

§ 49a oö BauO 1994

In einem Feststellungsverfahren zum rechtmäßigen Bestand von Gebäuden muss der Antragsteller die Zustimmung des Grund- bzw der übrigen Miteigentümer nicht nachweisen.

LVwG Oö, 12.04.2023, LVwG-153655/6/KHu

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