§ 1299 ABGB, § 3 MaklerG
Der Immobilienmakler ist Sachverständiger im Sinn des § 1299 ABGB. Der Immobilienmakler hat insbesondere alle wesentlichen allgemeinen Informationen über das Objekt zu erteilen.
§ 1299 ABGB, § 3 MaklerG
Der Immobilienmakler ist Sachverständiger im Sinn des § 1299 ABGB. Der Immobilienmakler hat insbesondere alle wesentlichen allgemeinen Informationen über das Objekt zu erteilen.