vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einfriedung; Pflanzentröge; anzeigepflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/86bbl 2023, 108 Heft 3 v. 2.6.2023

§ 28 Abs 2 lit b tir BauO 2022, § 28 Abs 3 Z 1 tir BauO 2022

Bei der Errichtung von vorgefertigten Pflanzentrögen aus Beton (hier: mit einer Breite von 50 cm und mit einem Gewicht bis zu 550 kg) in einer durchgängigen Länge von 18 m entlang der angrenzenden Verkehrsfläche handelt es sich um eine anzeigepflichtige Einfriedung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte