§ 843 ABGB, § 3 WEG 2002
Ob mit der Begründung von Wohnungseigentum eine Wertminderung verbunden ist, ist danach zu beurteilen, ob die jeweiligen Verkehrswerte der bisherigen schlichten Miteigentumsanteile jene der zukünftigen Wohnungseigentumsobjekte überschreiten.