vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Baubehörde; Rechtsgutachten; Befangenheit

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/41bbl 2023, 55 Heft 2 v. 20.3.2023

§ 2 Abs 1 nö BauO 2014, § 7 Abs 1 AVG

Stützt die Baubehörde (hier: Berufungsbehörde) ihre Entscheidung auf ein von einem auf Baurecht spezialisierten Juristen eingeholtes Rechtsgutachten, entscheidet weder „jemand anderer“ noch liegt aus diesem Grunde Befangenheit vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte