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Bebauungsplan; bauliche Ausnutzung der Grundstücke; Geschoßflächenzahl; Begriff „vergleichbares“ Gelände

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/40bbl 2023, 55 Heft 2 v. 20.3.2023

§ 47 Abs 6 Z 2 krnt ROG 2021, § 5 krnt BauV

Der Begriff „vergleichbares Gelände“ im Bebauungsplan stellt auf das projektierte Gelände ab, also auf jenes Gelände, dass sich nach Fertigstellung des Bauvorhabens in der Natur ergibt.

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