Dem Versuch der Definition des Begriffes „Bauplatz“ im steiermärkischen Baugesetz 1995 (stmk BauG)1 steht bereits grundsätzlich eine Vielzahl von Abgrenzungs- und Beurteilungsschwierigkeiten gegenüber. Wo andere Bundesländer in ihren Baugesetzen und Bauordnungen eine eindeutige Legaldefinition enthalten, hat sich der Steiermärkische Landesgesetzgeber noch nicht in vollständig klärender Weise festgelegt. Der Bauplatzbegriff wird vielmehr ex lege einfach vorausgesetzt und nur dadurch zum Teil auch eingegrenzt. Dieser Beitrag versucht – unter Berücksichtigung der rezenten Novellierung des stmk BauG – eine vertretbare Definition des Bauplatzbegriffs iSd stmk BauG zu erheben.