§ 16 WEG 2002
Der Gesetzgeber hat im Zusammenhang mit dem Klimawandel zwar das steigende Bedürfnis anerkannt, allzu hohen Raumtemperaturen von Wohn- und Geschäftsräumen entgegenzuwirken. Dieses Ziel soll aber durch Beschattung, also durch Anbringung von Beschattungsvorrichtungen wie Rollläden, Markisen oder Außenjalousien und möglichst auch ohne Klimaanlagen erreicht werden.