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Wärmepumpe; Beseitigungsauftrag; Bestimmtheit; Unzulässigkeit von Alternativaufträgen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/20bbl 2023, 27 Heft 1 v. 6.2.2023

§ 129 Abs 10 wr BauO

Die Vorschreibung von Alternativaufträgen ist im Rahmen des § 129 Abs 10 wr BauO nicht zulässig. Es steht der Baubehörde daher nicht zu, statt der Beseitigung einer konsenswidrigen Luftwärmepumpe (hier: wegen höherer Emissionswerte an Schall) etwa vorzuschreiben, dass diese alternativ entweder zu beseitigen oder in einen konsensgemäßen Zustand zu bringen sei.

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