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Zur Feststellung des vermuteten Konsenses gemäß § 40 Abs 1 stmk BauG

AufsätzeRA Mag. Mario Walcher , RAA Mag. Marco Wallnerbbl 2023, 1 Heft 1 v. 6.2.2023

Im Jahr 2016 sprach der VwGH1125.5.2016, Ra 2015/06/0095. zu § 40 Abs 1 stmk BauG aus, dass die Erlassung eines Feststellungsbescheides für bauliche Anlagen, die vor dem 1.1.1969 errichtet wurden, gesetzlich nicht vorgesehen sei. Seither wird ein Feststellungsbescheid im Anwendungsbereich des § 40 Abs 1 stmk BauG 1995 kategorisch abgelehnt. Nachstehend wird analysiert, ob eine solche Verallgemeinerung zutreffend ist.

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