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Beschädigung eines Gebäudes; Ersatz der Reparaturkosten auch im Falle der Neuerrichtung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2022/195bbl 2022, 274 Heft 6 v. 23.11.2022

§ 1323 ABGB

Wird ein Gebäude beschädigt, so hat der Eigentümer auch dann Anspruch auf die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, wenn er den Schadensfall zum Anlass nimmt, das Gebäude neu zu errichten.

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