§ 40 WEG 2002
Der Sicherungsmechanismus des § 40 Abs 2 WEG 2002 gilt auch in der Insolvenz des Wohnungseigentumsorganisators/Bauträgers und bindet den Insolvenzverwalter.
OGH, 24.06.2022, 8 Ob 26/21p
§ 40 WEG 2002
Der Sicherungsmechanismus des § 40 Abs 2 WEG 2002 gilt auch in der Insolvenz des Wohnungseigentumsorganisators/Bauträgers und bindet den Insolvenzverwalter.
OGH, 24.06.2022, 8 Ob 26/21p