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Exekutionstitel zur Beseitigung eines Überbaus

RechtsprechungZivilrechtbbl 2022/193bbl 2022, 272 Heft 6 v. 23.11.2022

§ 349 EO, § 353 EO

Die Räumung einer Liegenschaft von einem Überbau ist gemäß § 353 EO durchzuführen. Allenfalls kann dieser Exekution eine Räumung nach § 349 EO vorausgehen, wenn der Überbau bewohnt ist.

OGH, 22.06.2022, 6 Ob 29/22s

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