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Bauwerberwechsel; Grundeigentümer

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/172bbl 2022, 255 Heft 6 v. 23.11.2022

§ 6 Abs 1 nö BauO 2014

Der bloße Wechsel im Grundeigentum bewirkt noch keinen Bauwerberwechsel; es kommt in diesem Zusammenhang nicht auf das Grundeigentum an, zumal der Grundeigentümer eine eigene, vom Bauwerber verschiedene Parteistellung mit von jenen des Bauwerbers verschiedenen subjektiv-öffentlichen Rechten hat.

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