Die Vertragsraumordnung hat sich seit ihren Anfängen in Salzburg vor über 30 Jahren in allen österreichischen Bundesländern etabliert. Verfassungsrechtliche Probleme, die eine Kombination von Verordnungen und Verträgen aufwirft, haben sich als lösbar erwiesen. Allerdings gibt es auch heute noch vereinzelt bedenkliche Regelungen. Neben hoheitlichen Maßnahmen zur Baulandmobilisierung, wie Bebauungsfristen und Abgaben für unbebautes Bauland, haben die einzelnen Landesgesetzgeber die privatrechtlichen Instrumente sukzessive ausgebaut. Beispiele aus der letzten Zeit sind die Novellen des nö ROG 2014 aus 2020, des bgld RPlG 2019 aus 2021 und des stmk ROG 2010 aus 2022. Das neue krnt ROG 2021 enthält in einem eigenen Abschnitt besonders umfangreiche Regelungen zur Vertragsraumordnung. In der Praxis haben sich vertragliche Mittel bei der Umsetzung der Entwicklungsziele im Allgemeinen gut bewährt. Der nachstehende Beitrag will zeigen, dass eine Weiterentwicklung der Vertragsraumordnung innerhalb der verfassungsrechtlichen Schranken möglich ist.