vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vereinfachtes Bauverfahren; Modifikationen des Bauvorhabens

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/124bbl 2022, 162 Heft 4 v. 12.8.2022

§ 70a wr BauO, § 13 Abs 8 AVG

Wenn innerhalb der Frist des § 70a Abs 4 wr BauO Modifikationen möglich sind, um eine Untersagung des Bauvorhabens nach dieser Bestimmung zu verhindern, sind auch im Verfahrensstadium mit den beigezogenen Nachbarn gemäß § 70a Abs 9 wr BauO Modifikationen zur Verhinderung einer Versagung der Baubewilligung noch als zulässig anzusehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte