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Unzulässige Erweiterung eines ungemessenen Wasserbezugsrechts

RechtsprechungZivilrechtbbl 2022/100bbl 2022, 126 Heft 3 v. 26.5.2022

§ 484 ABGB

Wurde der Umfang eines Wasserbezugsrechts für ein Haus nicht eindeutig festgelegt, war aber aufgrund von bau- und raumordnungsrechtlichen Vorgaben nur die Errichtung eines Hauses mit zwei Wohnungen erlaubt, war die Einräumung des Wasserbezugsrechts für das Haus nur in diesem eingeschränkten Umfang beabsichtigt und vorhersehbar.

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