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Schlussrechnung; Anforderungen an Vorbehalt; Präklusivfrist

RechtsprechungZivilrechtbbl 2022/90bbl 2022, 115 Heft 3 v. 26.5.2022

Punkt 8.4.2. ÖNORM B 2110

Der Vorbehalt muss die vorbehaltenen Ansprüche in erkennbarer Weise individualisieren und – wenigstens schlagwortartig – den Standpunkt des Werkunternehmers erkennen lassen.

OGH, 13.12.2021, 5 Ob 200/21d

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