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Mindestabstände; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Begriff „Nachbargrenze“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/85bbl 2022, 112 Heft 3 v. 26.5.2022

§ 4 Z 44 stmk BauG 1995, § 13 Abs 2 stmk BauG 1995, § 26 Abs 1 Z 2 stmk BauG 1995

Als „Nachbargrenze“ im Sinne des § 13 Abs 2 iVm § 4 Z 44 Stmk BauG 1995 kommt auch die Grenze zwischen den im Eigentum verschiedener Personen stehenden Grundstücken in Betracht.

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