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Einwendungen; Bestimmtheit; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/84bbl 2022, 111 Heft 3 v. 26.5.2022

§ 26 Abs 1 stmk BauG 1995

Nachbarn müssen nicht die Gesetzesstellen angeben, auf die sie ihre Einwendungen stützen.

Werden jedoch in den von einem rechtsfreundlichen Vertreter verfassten Einwendungen ausdrücklich

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