§§ 4 lit a iVm 1 I lit b bis d Bau-DelegierungsV für den politischen Bezirk St. Johann im Pongau, LGBl 99/1968 idF 65/2021, § 17 Abs 8 sbg BauPolG
Es besteht bei gewerbebehördlich genehmigungspflichtigen Betriebsanlagen keine Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde zur Erlassung von baupolizeilichen Aufträgen im Zusammenhang mit der (Nicht-)Vollendung der baulichen Maßnahme.