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Bau-Übertragungsverordnung; baupolizeiliche Aufträge; Begriff „bauliche Anlagen, für die eine gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung erforderlich ist“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/78bbl 2022, 108 Heft 3 v. 26.5.2022

§ 44 Abs 2 Z 1 oö BauO 1994, § 2 Abs 1 oö Bau-ÜbertragungsV

Für ein gewerbebehördlich nicht genehmigungspflichtiges Gebäude mit Büro und Betriebswohnung sowie Zufahrtsstraße, das lediglich in einem

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