vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bebauungsplan; Bebauungsgeviert; Baufluchtlinie; Planungsziele; Ermessen; Gleichheitssatz

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/74bbl 2022, 106 Heft 3 v. 26.5.2022

§ 29 nö ROG 2014, § 30 nö ROG 2014, § 31 nö ROG 2014, § 33 nö ROG 2014, § 34 nö ROG 2014, Art 7 B-VG

Wird die hintere Baufluchtlinie für unbebaute und bebaute Grundstücke unterschiedlich festlegt, wird der Gleichheitssatz verletzt, wenn den Verordnungsakten zum Bebauungsplan nicht entnommen werden kann, aus welchen übergeordneten Gründen das vom Bebauungsplan verfolgte

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte