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Wohnnutzung; Balkon; Dachterrasse; Grillen; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/73bbl 2022, 106 Heft 3 v. 26.5.2022

§ 6 Abs 2 Z 2 nö BauO 2014

Die Nutzung des Balkons oder der Dachterrasse eines Wohngebäudes (zB zum Grillen oder dem Aufenthalt mehrerer Personen zu Freizeitzwecken) ist als „Wohnnutzung“ zu qualifizieren.

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