Wurde für ein Baugebiet (noch) kein Bebauungsplan erlassen, finden bei größeren Bauvorhaben oftmals Gespräche zwischen Projektentwicklern und Gemeinde zu den Bebauungsgrundlagen statt. Welche rechtliche Wirkung den in diesem informellen Rahmen getroffenen Absprachen oder vorgegebenen Bedingungen zukommt, bleibt den Beteiligten aber mitunter unklar. Im folgenden Beitrag soll deshalb dem Stellenwert von Treu und Glauben beim Übergang von informeller zu förmlich-hoheitlicher Bebauungsplanung am Beispiel eines Falles in einer oberösterreichischen Gemeinde nachgegangen werden.