§ 102 BVergG 2006
Im nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung dürfen ungeachtet des Rotationsprinzips und der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmer nur geeignete Unternehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
§ 102 BVergG 2006
Im nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung dürfen ungeachtet des Rotationsprinzips und der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmer nur geeignete Unternehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.