§ 62a Abs 1 Z 14 wr BauO
Unter einer „Pergola“ (= Rankgerüst) ist ein nicht überdeckter Laubengang in einer Gartenanlage zu verstehen, wobei die auf Stützen liegenden Unterzüge ein Gebälk tragen, das von Pflanzen umrankt ist.
Nur ein Gerüst, das für das „Ranken“ von Pflanzen erforderlich ist, kann somit als Pergola gelten.