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Pergola; Rankgerüst; baubewilligungsfreie Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/54bbl 2022, 75 Heft 2 v. 25.3.2022

§ 62a Abs 1 Z 14 wr BauO

Unter einer „Pergola“ (= Rankgerüst) ist ein nicht überdeckter Laubengang in einer Gartenanlage zu verstehen, wobei die auf Stützen liegenden Unterzüge ein Gebälk tragen, das von Pflanzen umrankt ist.

Nur ein Gerüst, das für das „Ranken“ von Pflanzen erforderlich ist, kann somit als Pergola gelten.

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