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Unzulässige Änderung des Verwendungszweckes; Verwaltungsübertretung; Tatzeitraum; Konkretisierungsgebot

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/48bbl 2022, 68 Heft 2 v. 25.3.2022

§ 28 Abs 1 lit c tir BauO 2018, § 67 Abs 1 lit a tir BauO 2018, § 44a Z 1 VStG

Die Umschreibung des Beginnes der angelasteten Tatzeit mit den Worten „seit ca dem Jahre 2017“ wird dem Konkretisierungsgebot nicht gerecht.

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