§ 41 Abs 3 stmk BauG 1995, § 2 Abs 4 WEG 2002
An Balkongeländern angebrachte Absturzsicherungen gehören zu den Außenflächen (Außenhaut) eines im Wohnungseigentum stehenden Gebäudes.
§ 41 Abs 3 stmk BauG 1995, § 2 Abs 4 WEG 2002
An Balkongeländern angebrachte Absturzsicherungen gehören zu den Außenflächen (Außenhaut) eines im Wohnungseigentum stehenden Gebäudes.