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Ergänzungsabgabe; Adressat der Vorschreibung; Wohnungseigentümer; Miteigentümer; Wohnungseigentümergemeinschaft

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/39bbl 2022, 62 Heft 2 v. 25.3.2022

§ 39 Abs 1 nö BauO 2014, § 39 Abs 3 nö BauO 2014, § 2 Abs 1 WEG 2002, § 2 Abs 2 WEG 2002, § 2 Abs 5 WEG 2002, § 18 WEG 2002

Ob die Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem WEG 2002 zum Abgabenschuldner bestimmt wird, ist Sache des materiellen Abgabengesetzgebers.

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