§ 20 Abs 1 Z 1 nö BauO 2014, § 16 Abs 1 Z 3 nö ROG 2014
Im „Bauland-Betriebsgebiet“ sind Betriebe, die einen Immissionsschutz beanspruchen, generell unzulässig.
Die Errichtung eines Hotels ist auch im „Bauland-Betriebsgebiet emissionsarm“ unzulässig.