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Flächenwidmung „Bauland-Betriebsgebiet emissionsarm“; Hotel; Erholungseinrichtung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/38bbl 2022, 61 Heft 2 v. 25.3.2022

§ 20 Abs 1 Z 1 nö BauO 2014, § 16 Abs 1 Z 3 nö ROG 2014

Im „Bauland-Betriebsgebiet“ sind Betriebe, die einen Immissionsschutz beanspruchen, generell unzulässig.

Die Errichtung eines Hotels ist auch im „Bauland-Betriebsgebiet emissionsarm“ unzulässig.

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