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Vertiefte Angebotsprüfung; wesentliche Positionen; Bagatellpositionen; Preisangemessenheit; Erfahrungswerte des Bieters

RechtsprechungVergaberechtbbl 2022/32bbl 2022, 39 Heft 1 v. 2.3.2022

§ 129 Abs 2 BVergG 2006, § 137 BVergG 2018, § 138 BVergG 2018, § 141 Abs 2 BVergG 2018

Die für die vertiefte Angebotsprüfung verlangte Bedeutung der Unklarheit für die Angebotsbeurteilung setzt nicht einen bestimmten Anteil des Wertes einer Position am Gesamtpreis voraus.

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