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Sachverständigenhaftung gegenüber Dritten

RechtsprechungZivilrechtbbl 2022/30bbl 2022, 38 Heft 1 v. 2.3.2022

§ 1299 ABGB

Eine objektiv-rechtliche Sorgfaltspflicht zugunsten eines Dritten trifft einen Sachverständigen, wenn er damit rechnen musste, dass sein Gutachten die Grundlage für die Disposition des Dritten bilden werde.

Seite 38


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