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Streitwertermittlung für Risikoausschluss in Rechtsschutzversicherung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2022/27bbl 2022, 36 Heft 1 v. 2.3.2022

Art 23.2.3.1. Allgemeine Rechtsschutzversicherung (ARB)

Art 23.2.3.1. ARB 1994 stellt einen sekundären Risikoausschluss dar, sodass im Fall des Übersteigens der vereinbarten Streitwertgrenze überhaupt kein Versicherungsschutz, auch nicht auf Tragung anteiliger Kosten, besteht.

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