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Überprüfungspflicht der Veranstaltungsbehörde bezüglich ihrer erteilten Auflagen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2022/24bbl 2022, 34 Heft 1 v. 2.3.2022

§ 21 wr VeranstaltungsG idF LGBl 1971/12, § 1 AHG

Hat die Veranstaltungsbehörde die Eignung einer Veranstaltungshalle für eine bestimmte Sportveranstaltung – verknüpft mit der Einhaltung etlicher Auflagen – bescheidmäßig festgestellt, muss sie die Befolgung der erteilten Auflagen jedenfalls soweit überwachen, als diese Auflagen den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Menschen bezwecken.

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