§ 364 Abs 2 ABGB, § 364a ABGB
Die Einführung des generellen Rauchverbots in Lokalen führt nicht dazu, dass die Nachbarn vermehrt Lärmimmissionen durch vor Lokalen rauchende Gäste hinnehmen müssen.
Die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung eines Lokals steht einer Immissionsabwehrklage nicht entgegen, weil das Verhalten der Gäste eines Lokals außerhalb der Betriebsanlage bei der Betriebsanlagengenehmigung außer Betracht bleibt.